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Letzte Hilfe Kurs für alle BÜRGERINNEN und BÜRGER

15. Juni 2019 @ 8:30 - 13:00

Letzte Hilfe Kurse
vermitteln Basiswissen und Orientierungen sowie einfache Handgriffe. Sterbebegleitung ist keine Expertenwissenschaft, sondern
praktizierte Mitmenschlichkeit die auch in der Familie und der Nachbarschaft möglich und nötig ist.
Wir möchten Grundwissen an die Hand geben und ermutigen, sich Sterbenden zuzuwenden. Denn Zuwendung ist das,
was wir am Ende des Lebens am meisten brauchen.
Wir arbeiten mit dem Original Konzept nach Dr. Georg Bollig aus Schleswig

unserer Ausbildung zur Letzen Hilfe Kursleiterinnen https://www.letztehilfe.info/

Veranstaltungsort:

Trachtenheim Kirchdorf a. H
Ginshamer Str. 30
83052 Bruckmühl

Routenbeschreibung zum Treffpunkt

Anreisemöglichkeiten:

  • mit dem Auto
  • mit den Öffentlichen
    von München aus – nicht gut möglich

Treffpunkt vor Ort:
08:30 Uhr

Ablauf:

  • 08:30 Uhr
    kleines Brezen-Imbiss
  • 09:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
    werden in 4 Module zu je 45. Minuten
    Basiswissen und Orientierung sowie
    einfache Handgriffe vermittelt

 

Kursleiterinnen:

  • Annemarie Schmid
    Zertifizierte Trauerbegleiterin/ Hospizbegleiterin
  • Andrea Gerstner
    Palliativ Care Krankenschwester / Zertifizierte Trauerbegleiterin
Die Kursinhalte:
Modul 1:
Sterben ein Teil des Lebens
Modul 2:
Vorsorgen und entscheiden
(Vorsorgevollmacht /Patientenverfügung)
Modul 3:
Leiden lindern
(Palliative Versorgung)
Modul 4:
Abschied nehmen

Anmeldung:

  • Anmeldeschluss
    1 Tage vor Termin 
  • Anmeldung
    ist verbindlich
  • Teilnehmeranzahl
    ist begrenzt

Wir stehen Ihnen bei Fragen jeder Zeit zur Verfügung

  • Annemarie Schmid
    08062 6759
  • Andrea Gerstner
    0170 446 6026

Unkostenbeitrag:

  • 20.- Euro
    inkl. Getränke und Imbiss
    ZAHLUNG VOR ORT 

Details

Datum:
15. Juni 2019
Zeit:
8:30 - 13:00

Anmeldung:

Bitte geben Sie hier das Datum des Angebots ein.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

ANMELDUNG - ist immer verbindlich

VERGÜTUNG - nach Absprache
- per Überweisung
- vor Ort in bar zu begleichen

WERTE-KARTEN
- verbindliche Anmeldung telefonisch bzw. per E-Mail -  bis spätestens 10 Uhr 2 Tage vor Termin
(z.B. Gesprächsspaziergang am Sonntag  - Anmeldung bis spätestens Freitag 10 Uhr)

- der Gesprächsspaziergang wird erst vor Ort durch Abknipsen der Karte abgerechnet

- Gültigkeit der Werte-Karte - ab erster Teilnahme

Gesprächsspaziergänge:
- in der Gruppe : 5 Monate
- Einzeltermine:  2 Monate

Joggen / Laufen:
- in der Gruppe: 5 Monate
- Einzeltermine: 3 Monate

Leistungsfähigkeit und Verhalten

LEISTUNGSFÄHIGKEIT und VERHALTEN
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Haftung und Versicherung Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Corona Bestimmungen: Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein, insbesondere Mund- und Nasenschutz in geschlossenen Räumen Abstandspflicht gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

HAFTUNG und VERSICHERUNG
Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist.

CORONA BESTIMMUNGEN:
Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein.
insbesondere:

- MUND- und NASENSCHUTZ in geschlossenen Räumen
- ABSTANDSPFLICHT gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören

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