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Trauerangebot AETAS – leichte Bergwanderung – HINTERBLIEBENE

29. September 2019 @ 7:10 - 18:00

Bahnhof Unterammergau – durch die Schleifmühlenklamm zum August-Schuster-Haus (660 hm)
Änderungen vorbehalten

Seien Sie bitte am Vortag der Tour ab ca. 17 Uhr telefonisch erreichbar um mögliche Änderungen zu besprechen.

Höhenmeter: 660 hm

Strecke: 11,5 km

Gehzeit: ca. 4 1/2 Stunden

Einkehr: August-Schuster-Haus

 

Anreisemöglichkeiten:

mit dem Auto

Treffpunkt:
09:15 Uhr

Start der Tour:
Bahnhof Unterammergau

Parkmöglichkeit:
Am Bahnhof
82497 Unterammergau
Rutenbeschreibung zum Treffpunkt

oder

mit den Öffentlichen

Treffpunkt:
bis spätestens: 07:10 Uhr
am DB- Infostand
bitte pünktlich sein!

HAUPTBAHNHOF
Infostand Deutsche Bahn
Bayerstr. 10 A
80335 München
Rutenbeschreibung zum Treffpunkt

Abfahrt:
mit RB 5411Seefeld in Tirol um 07:32 Uhr
Zusammenschluss zum
“Gruppen – Ticket” möglich

Rückkehr:
spätestens 18:00 Uhr
am Hauptbahnhof München

Preis pro Person: 30,- €
(zzgl. anteilig Fahrtkosten für Gruppen – Ticket)

Kinder bis 7 Jahre: kostenlos

Achtung:
Eine leichte Bergtour ist alpiner als eine anspruchsvolle Wanderung! Bitte beachten Sie, dass  Sie bei unseren  Touren den konditionellen und technischen Anforderungen gewachsen sein müssen.

 

 

Details

Datum:
29. September 2019
Zeit:
7:10 - 18:00

Veranstaltungsort

Hauptbahnhof München Infostand BOB
Bayerstr. 10A
München, 80335 Deutschland
Google Karte anzeigen

Anmeldung:

Bitte geben Sie hier das Datum des Angebots ein.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

ANMELDUNG - ist immer verbindlich

VERGÜTUNG - nach Absprache
- per Überweisung
- vor Ort in bar zu begleichen

WERTE-KARTEN
- verbindliche Anmeldung telefonisch bzw. per E-Mail -  bis spätestens 10 Uhr 2 Tage vor Termin
(z.B. Gesprächsspaziergang am Sonntag  - Anmeldung bis spätestens Freitag 10 Uhr)

- der Gesprächsspaziergang wird erst vor Ort durch Abknipsen der Karte abgerechnet

- Gültigkeit der Werte-Karte - ab erster Teilnahme

Gesprächsspaziergänge:
- in der Gruppe : 5 Monate
- Einzeltermine:  2 Monate

Joggen / Laufen:
- in der Gruppe: 5 Monate
- Einzeltermine: 3 Monate

Leistungsfähigkeit und Verhalten

LEISTUNGSFÄHIGKEIT und VERHALTEN
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Haftung und Versicherung Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Corona Bestimmungen: Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein, insbesondere Mund- und Nasenschutz in geschlossenen Räumen Abstandspflicht gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

HAFTUNG und VERSICHERUNG
Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist.

CORONA BESTIMMUNGEN:
Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein.
insbesondere:

- MUND- und NASENSCHUTZ in geschlossenen Räumen
- ABSTANDSPFLICHT gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören

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