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AETAS – leichte Bergwanderung – HINTERBLIEBENE

29. Mai 2022

vom Bahnhof Tegernsee über die Kreuzbergalm zum Aussichtspunkt – Gindlalmschneid
Einkehr: wenn möglich Neureuth oder einer der Gindlalmen
Abstieg über den Prinzenweg zurück zum Bahnhof Tegernsee

Änderungen vorbehalten

Seien Sie bitte am Vortag der Tour ab ca. 17 Uhr telefonisch erreichbar um mögliche Änderungen zu besprechen.

Höhenmeter: 576  hm

Strecke: 11,3 km

Gehzeit: ca. 3 1/2  h

Einkehr: aus gegebenen Anlass nicht voraussehbar, daher

Außerdem außreichend Brotzeit und Getränke, im Falle, dass eine Einkehr nicht möglich ist.
Vergesse bitte nicht, einen Nasen- und Mundschutz mitzunehnen!!

 

Treffpunkt:
bis spätestens: 7:45 Uhr
am RBR Infostand
bitte pünktlich sein!

HAUPTBAHNHOF
Starnberger Flügelbahnhof
Arnulfstr. 3
80335 München
Rutenbeschreibung zum Treffpunkt

Abfahrt: 
mit der BRB RB57 Richtung Tegernsee um 8:03 Uhr
Zusammenschluss zum
“Gruppen – Ticket” möglich

Rückkehr: voraussichtlich
17:00 Uhr
am Hauptbahnhof München

Preis pro Person: 30,- €
(zzgl. anteilig Fahrtkosten für Gruppen – Ticket)

Achtung:
Eine leichte Bergtour ist alpiner als eine anspruchsvolle Wanderung! Bitte beachten Sie, dass  Sie bei unseren  Touren den konditionellen und technischen Anforderungen gewachsen sein müssen.

 

 

 

Details

Datum:
29. Mai 2022

Veranstaltungsort

Hauptbahnhof München – Starnberger Flügelbahnhof
Arnulfstr. 3
München, 80335 Deutschland
Google Karte anzeigen

Anmeldung:

Bitte geben Sie hier das Datum des Angebots ein.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

ANMELDUNG - ist immer verbindlich

VERGÜTUNG - nach Absprache
- per Überweisung
- vor Ort in bar zu begleichen

WERTE-KARTEN
- verbindliche Anmeldung telefonisch bzw. per E-Mail -  bis spätestens 10 Uhr 2 Tage vor Termin
(z.B. Gesprächsspaziergang am Sonntag  - Anmeldung bis spätestens Freitag 10 Uhr)

- der Gesprächsspaziergang wird erst vor Ort durch Abknipsen der Karte abgerechnet

- Gültigkeit der Werte-Karte - ab erster Teilnahme

Gesprächsspaziergänge:
- in der Gruppe : 5 Monate
- Einzeltermine:  2 Monate

Joggen / Laufen:
- in der Gruppe: 5 Monate
- Einzeltermine: 3 Monate

Leistungsfähigkeit und Verhalten

LEISTUNGSFÄHIGKEIT und VERHALTEN
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Haftung und Versicherung Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Corona Bestimmungen: Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein, insbesondere Mund- und Nasenschutz in geschlossenen Räumen Abstandspflicht gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Anfahrts- bzw. Rückfahrtkosten, sowie die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt müssen selbst übernommen werden. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes, etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

HAFTUNG und VERSICHERUNG
Veranstaltungen im offenen Gelände sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist.

CORONA BESTIMMUNGEN:
Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und halten Sie bitte während der Veranstaltung die geltenden Bestimmungen ein.
insbesondere:

- MUND- und NASENSCHUTZ in geschlossenen Räumen
- ABSTANDSPFLICHT gegenüber anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt / Familie gehören

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